Honorarempfehlungen

Was unsere Arbeit wert ist

Wer als professioneller Coach arbeitet, ist hochqualifiziert ausgebildet und begibt sich mit seiner gesamten Expertise und einer großen Aufmerksamkeit für sein Gegenüber in ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinem jeweiligen Klienten. Das kostet Kraft und Zeit, hat seinen Preis. Eine entsprechende Vergütung ist im Sinne der Professionalität daher unbedingter Teil eines Coachingvertrages.

Als DCV geben wir unseren Mitgliedern gerne folgende Honorarempfehlungen:

1. Für Coaches gibt es keine Berufskammer und damit auch keine staatlich festgeschriebene Gebührenordnung. Die Honorarhöhe ist daher abhängig von vielen Faktoren:

  • Qualifikation des Coaches
  • Berufserfahrung des Coaches
  • Arbeitsform des Coaches (vollberuflich, nebenberuflich, angestellt)
  • Zertifizierungsstufe des Coaches
  • Spezialisierungs-Grad des Coaches
  • Zielgruppe / Kundengruppe / Branche
  • Arbeitsfelder (z.B. Privat-Coaching oder Business-Coaching)
  • Art des Coachings (z.B. Team-Coaching / Einzel-Coaching)
  • Umfang der Coaching-Maßnahme
  • Ort der Durchführung der Coaching-Maßnahme

2. Wir empfehlen folgende Honorar-Stundensätze:

Empfohlener Stundensatz für einen:

Coach (DCV-zertifiziert)                               ab 160,00 €
Kriterien siehe Zertifizierungsordnung.

Seniorcoach (DCV-zertifiziert)                    ab 220,00 €
Kriterien siehe Zertifizierungsordnung.

3. Welche zusätzliche Kosten beachtet werden sollten:

Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht oder werden im Coaching-Vertrag der Kunden vor der Coaching-Maßnahme transparent gemacht.
Zu folgenden Kosten informiert der DCV Coach:

Ausfall-Honorar

Bei Absagen wird ein Ausfall-Honorar fällig, da der Coach meist so kurzfristig keinen Ersatz für die fest terminierte Dienstleistung organisieren kann. Viele Coaches haben deshalb eine Regelung für die Höhe eines Ausfall-Honorars.

Nebenkosten

In begründeten Fällen können nach Vereinbarung zusätzlich zum Honorar Nebenkosten berechnet werden, zum Beispiel Lizenzgebühren für im Coaching durchgeführte Tests. Der Einsatz von Tests und deren Kosten werden vorher mit dem Kunden zusammen abgestimmt.

Reisekosten

Die Vereinbarung zur Reisekostenberechnung erfolgt vorab und schriftlich sowie nach tatsächlich angefallenen Kosten oder mit einer Kilometerpauschale.
Alternativ können Pauschalen je Termin vereinbart werden.

4. Was für einen Coaching-Vertrag noch wichtig sein könnte:

Grundsätzlich kommt beim Coaching ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Nach dem Erbringen der Dienstleistung besteht für den Coach Anspruch auf Vergütung.

Wir empfehlen, einen Coaching-Vertrag schriftlich abzuschließen und sich dabei gerne an den DCV-Vorlagen zu orientieren.

Alle anfallenden Kosten sollten transparent aufgeführt werden und von dem Klienten jederzeit kündbar sein. Berechnet werden nur die Termine, die stattgefunden haben oder die der Ausfallregelung unterliegen.