Zertifizierungsordnung
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§1 Ziel
- Die Zertifizierung im Deutschen Coaching Verband e. V. (DCV) erfolgt gemäß dieser Zertifizierungsordnung und dient dem Nachweis der professionellen Kompetenz.
- Durch das Zertifizierungsverfahren wird festgestellt, ob die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen beim Antragsteller/bei der Antragstellerin vorhanden sind.
§2 Aufgaben der Zertifizierungskomission
- Zuständig für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist die Zertifizierungskommission des Deutschen Coaching Verbandes e. V. (DCV) gemäß der Satzung des Verbandes.
- Es gelten die in der Satzung dargestellten Vorschriften für die Arbeit der Zertifizierungskommission.
§3 Zertifizierungsstufen
- Für Coachs werden folgende Zertifizierungsstufen unterschieden:
- „Coach (DCV)“
- „Seniorcoach (DCV)“
- Für ausbildende Coachs erfolgt zusätzlich die Zertifizierung als „Lehrcoach (DCV)“.
- Für Coachingausbildungen lautet die Zertifizierung auf „Coachingausbildung (DCV)“.
§4 Voraussetzungen der Zertifizierung
- Voraussetzung für die Zertifizierung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft des Antragstellers/der Antragstellerin im Deutschen Coaching Verband e. V. (DCV). Der Antrag auf Zertifizierung muss in eigener Sache gestellt werden.
- Für die Zulassung zur Zertifizierung als Coach, Seniorcoach oder Lehrcoach sowie für die Zertifizierung einer Ausbildung sind bestimmt formale Voraussetzungen zu erfüllen, die im Anhang (Abschnitt 2 – 5) entsprechend dargelegt sind.
§5 Gebühren
- Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe wird in der Finanzordnung geregelt.
- Die Zertifizierungsgebühren werden in zwei Stufen erhoben. Der erste Teil von 40 % fällt mit der Einreichung der ersten Unterlagen für die formale Prüfung an. Der zweite Teil von 60 % fällt mit der Mitteilung des Zertifizierungstermins an.
- Die Gebühr ist eine pauschale Aufwandsentschädigung und ist unabhängig vom Ausgang des Zertifizierungsverfahrens und vom tatsächlichen Aufwand fällig. Eine Rückerstattung (z.B. bei Nichtbestehen des Zertifizierungsverfahrens oder bei Rücknahme des Antrages durch den Antragsteller/die Antragstellerin) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
§6 Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
- Der Antrag auf Zertifizierung ist auf dem entsprechenden Formular an die Geschäftsstelle zu richten. Die für die jeweilige Zertifizierung erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen und den einzelnen Anforderungskriterien eindeutig zuzuordnen.
- Die Geschäftsstelle prüft den Antrag und die beigefügten Nachweise auf Vollständigkeit. Der Antrag wird zur Bearbeitung an die Zertifizierungskommission weitergeleitet, sobald alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen.
- Die Zertifizierungskommission prüft alle Nachweise und lädt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, den Bewerber/die Bewerberin zum Zertifizierungsgespräch, sowie gegebenenfalls zur Lehrprobe (für Lehrcoachs) ein. Sind einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt, fordert die Zertifizierungskommission die entsprechenden Nachweise nach.
§7 Coachingkonzept
- Für die Zertifizierung als „Coach (DCV)“/„Seniorcoach (DCV)“/„Lehrcoach (DCV)“ ist vom Bewerber/von der Bewerberin ein Coachingkonzept vorzulegen. Die Zertifizierungskomission prüft, ob dieses Konzept die erforderliche Professionalität erkennen lässt und ob die dargestellte Arbeitsweise des Coachs den Ethikrichtlinien des DCV entspricht. Sie kann dabei die vom Antragsteller/von der Antragstellerin angegebenen Referenzkunden kontaktieren und sich von diesen die Richtigkeit der Angaben bestätigen lassen.
§8 Zertifizierungsgespräch
- Das Zertifizierungsgespräch führen mindestens zwei Mitglieder der Zertifizierungskommission mit dem Antragsteller/der Antragstellerin.
- Im Zertifizierungsgespräch wird die persönliche Eignung des Antragstellers/der Antragstellerin überprüft. Inhalte des Gesprächs sind:
a) Qualifikation
b) Motivation („Passion for the Business“)
c) Ethik
d) Selbsteinschätzung der Arbeitsweise als Coach
Dabei setzen die Prüfer/Prüferinnen die thematischen Schwerpunkte entsprechend der schriftlichen Unterlagen des Antragstellers/der Antragstellerin fest. Bei Antragstellern/Antragstellerinnen ohne explizite Coachingausbildung wird darüber hinaus besonders die Kompetenz zur Strukturierung von Prozessen überprüft. - Das Zertifizierungsgespräch hat eine Dauer von 1 bis 2 Stunden.
- Im Anschluss an das Gespräch entscheidet für die Zertifizierungsstufen „Coach (DCV)“ und „Seniorcoach“ (DCV) die Zertifizierungskommission auf Vorschlag der Prüfer/Prüferinnen, ob das Zertifizierungsverfahren als bestanden anzusehen ist. Dabei besteht in Zweifelsfällen ein Ermessensspielraum.
- Das Ergebnis des Zertifizierungsgesprächs und die Empfehlung der Prüfer/Prüferinnen werden schriftlich dokumentiert.
- Erfolgt eine Zertifizierung zum „Seniorcoach (DCV)“ oder „Lehrcoach (DCV)“ mehr als zwei Jahre nach der Zertifizierung zum „Coach (DCV)“, kann die Zertifizierungskommission ein erneutes Zertifizierungsgespräch führen.
§9 Lehrprobe
- Die Lehrprobe für die Zertifizierung als „Lehrcoach (DCV)“ wird von mindestens zwei Mitgliedern der Zertifizierungskommission abgenommen.
- Gegenstand der Lehrprobe ist die pädagogische und didaktische Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann hierzu ein Thema eigener Wahl aus einem coachingrelevanten Bereich vorstellen.
- Die Lehrprobe soll eine Dauer von 30 Minuten nicht unterschreiten.
- Alternativ kann die Lehrprobe auch im Rahmen eines zum Beispiel öffentlichen Vortrages oder Seminares des Antragstellers/der Antragstellerin abgenommen werden. Die übrigen Vorschriften gelten dann entsprechend.
- Im Anschluss an die Lehrprobe entscheidet für die Zertifizierungsstufe „Lehrcoach (DCV)“ die Zertifizierungskommission auf Vorschlag der Prüfer/Prüferinnen, ob das Zertifizierungsverfahren als bestanden anzusehen ist. Dabei besteht in Zweifelsfällen ein Ermessensspielraum.
- Das Ergebnis des Zertifizierungsgespräches und die Empfehlung der Prüfer/Prüferinnen werden schriftlich dokumentiert.
§ 10 Abschluss des Zertifizierungsverfahrens
- Wenn vom Antragsteller/von der Antragstellerin alle Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt sind und ggf. das Zertifizierungsgespräch und die Lehrprobe als bestanden anzusehen sind, erfolgt die Zertifizierung.
- Über die erfolgte Zertifizierung wird dem Antragsteller/der Antragstellerin eine Urkunde ausgestellt. Diese bleibt Eigentum des Deutschen Coaching Verbandes e. V. (DCV) und ist bei Aberkennung der Zertifizierung oder bei Ausscheiden aus dem Verband unaufgefordert an die Geschäftsstelle zurück zu geben.
§ 11 Gültigkeit der Zertifizierung
- Die Zertifizierung ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft im Deutschen Coaching Verband e. V. (DCV) gebunden.
- Endet die Mitgliedschaft im Verband, egal aus welchem Grund, so wird damit automatisch das Zertifikat ungültig und das Recht zur Führung der durch die Zertifizierung erworbenen Titel erlischt.
- Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die Erfüllung der Supervisions- und Fortbildungspflicht gebunden. Kommt ein Mitglied dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, so ruht bis zur vollständigen Erfüllung der Auflagen das Zertifikat und der Titel darf nicht geführt werden. Das zertifizierte Mitglied hat unaufgefordert alle zwei Jahre die Nachweise der Geschäftsstelle vorzulegen.
- Bei Verstößen gegen die Ethikrichtlinie des Verbandes kann das Zertifikat und das Recht zur Führung des Titels vorübergehend oder endgültig aberkannt und die Wiedererlangung von Auflagen abhängig gemacht werden.
§ 12 Dokumentation und Datenschutz
- Das gesamte Zertifizierungsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 2. Über alle Entscheidungen der Zertifizierungskommission sowie über die Zertifizierungsge-
spräche und Lehrproben werden Ergebnisprotokolle angefertigt. Diese sind grundsätzlich nur für die jeweils amtierenden Mitglieder der Zertifizierungskommission und den Vorstand zugänglich. - Sämtliche Daten, die für die Durchführung des Verfahrens erhoben wurden, dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Während des gesamten Verfahrens finden die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes sowie die verbandsinterne Datenschutzrichtlinie Anwendung.
Anhang 1: Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Anhang 2: Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung als Coach (DCV)
Für die Zertifizierung als Coach (DCV) sind nachzuweisen:
- Allgemein
- Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Erklärung, dass sich der Coach nach der Zertifizierung regelmäßig weiterbilden oder an Supervisionsgruppen teilnehmen wird und dieses alle 2 Jahre nachweisen wird
- Grundausbildung
- Hochschulabschluss UND 5 Jahre Lehrtätigkeit oder einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen und Organisationen ODER
- Anerkannter Berufsabschluss UND 8 Jahre Lehrtätigkeit oder einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen und Organisationen
- Coachingaus- und weiterbildung
- Ausbildung zum Coach im Umfang von mindestens 200 Präsenzstunden (Zeitstunden inkl. Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium) ODER
- Ausbildung in mindestens 3 relevanten Methoden im Umfang von insgesamt mindestens 300 Präsenzstunden (Zeitstunden inkl. Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium)
- Selbsterfahrung/Coaching
- Mindestens 50 Zeitstunden professionelle Selbsterfahrung/Coaching bei einem Coach (DCV) oder einer vergleichbar qualifizierten Person. Davon dürfen maximal 30 Zeitstunden in Gruppenprozessen absolviert worden sein
- Referenzen
- Drei qualifizierte Referenzen von drei unterschiedlichen Klienten/Klientinnen mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer (Nachprüfbarkeit)
- Konzept
- Schriftliches Coachingkonzept, in dem er/sie darlegt, wie er/sie zielorientiert vorgeht, mit welcher Grundhaltung und welchen Methoden er/sie arbeitet und wie er/sie die Evaluierung und Qualitätssicherung seiner/ihrer Arbeit sicherstellt. Darüber hinaus muss das Konzept eine Selbsteinschätzung der eigenen Person als Coach sowie eine Reflexion der eigenen Grenzen enthalten. Das Coachingkonzept soll einen Gesamtumfang von ca. 5 bis 10 Din A4- Seiten haben.
Um die Zertifizierung zu erhalten, erbringt der Coach darüber hinaus alle 2 Jahre unaufgefordert den Nachweis über 40 Zeitstunden Weiterbildung oder Supervision.
Anhang 3: Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung als Seniorcoach (DCV)
Die Zertifizierung zum Seniorcoach beinhaltet die Zertifizierung zum Coach. Alle Kriterien, die für den Coach gelten, sind daher ebenfalls zu erfüllen.
Darüber hinaus sind folgende Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen:
- Berufserfahrung
- Mindestens 8 Jahre regelmäßige Berufserfahrung als Coach
- Coachingaus- und weiterbildung
- Ergänzende Methodenausbildungen im Umfang von mindestens 200 Zeitstunden (inkl. Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium)
- Psychotherapeutisches Hintergrundwissen (Grundwissen über Diagnostik, Pathologie und Behandlungsmöglichkeiten)
- Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik ODER
- Ausbildung zum Heilpraktiker/zur Heilpraktikerin für Psychotherapie ODER
- Selbststudium (Seminare, Kongresse und Literatur) im Umfang von mindestens 100 Zeitstunden
- Eigene Supervision
- Regelmäßige, selbst erfahrene Supervision seit Beginn der Tätigkeit als Coach im Umfang von mindestens 100 Zeitstunden
Anhang 4: Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung als Lehrcoach (DCV)
Die Zertifizierung zum Lehrcoach beinhaltet die Zertifizierung zum Seniorcoach. Alle Kriterien, die für den Seniorcoach gelten, sind ebenfalls zu erfüllen.
Darüber hinaus sind folgende Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen:
- Pädagogische Kompetenz
- Qualifizierte Trainerausbildung oder Studium der Pädagogik in Verbindung mit praktischer Erfahrung als Trainer/Trainerin im psychologisch-pädagogischen Bereich ODER
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Trainer/Trainerin im psychologisch-pädagogischen Bereich
Anhang 5: Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung einer Coachingausbildung (DCV)
Für die Zertifizierung einer Coachingausbildung ist ein verantwortlicher Lehrcoach (DCV) zu benennen und ein Ausbildungskonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Ethik
- Die Ausbildung orientiert sich an der Ethikrichtlinie des DCV
- Umfang
- Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt mindestens 200 Zeitstunden, davon:
- Mindestens 120 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von einem Lehrcoach (DCV) geleitet werden
- Höchstens 40 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von anderen, qualifizierten Ausbildern/Ausbilderinnen geleitet werden
- Höchstens 40 Zeitstunden selbstorganisierte Übungsgruppen unter der Supervision eines Lehrcoachs (DCV)
- Praxisrelevanz
- Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen erleben selbst Coaching in der Praxis: sowohl als Coach, als Klient/Klientin und auch als Beobachter/Beobachterin. Der Praxisanteil muss insgesamt bei mindestens 100 Zeitstunden liegen
- Dauer
- Die Präsenzveranstaltungen erstrecken sich über mindestens 6 Monate
- Ausbilder
- Es sind mindestens 2 Lehrcoachs in der Ausbildung eingesetzt
- Inhalte
- Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Punkte:
- Grundlagen von Coaching
- Ethik im Coaching
- Rollen und Beziehungen im Coaching
- Ablauf und Phasen des Coaching-Prozesses
- Auftragsklärung und Kontraktgestaltung
- Diagnostik
- Intervention
- Umgang mit Übertragungsphänomenen
- Evaluation und Qualitätssicherung
- Methoden
- Mindestens 3 vom DCV anerkannte Methoden werden vermittelt
- Abschluss
- Die Ausbildung endet mit einem Video-, Audio-, oder Live-Testing und abschließendem Feedback durch den verantwortlichen Lehrcoach (DCV)
Die Zertifizierung einer Ausbildung gilt immer nur für das eingereichte Ausbildungskonzept. Nachträgliche Änderungen am Konzept müssen der Zertifizierungskommission vorgelegt werden, um die Zertifizierung zu erhalten.
Die Zertifizierung erstreckt sich ausschließlich auf die Ausbildung selbst. Die Absolventen/Absolventinnen der Ausbildung sind nicht automatisch als Coach (DCV) zertifiziert.
Sollte der verantwortliche Lehrcoach (DCV) aus dem Ausbildungszusammenhang ausscheiden, muss ein neuer verantwortlicher Lehrcoach (DCV) benannt werden.
Anhang 6: Anerkannte Coachingmethoden
Eine Reihe von psychologischen Methoden wird vom DCV pauschal als Coachingmethode im Sinne der Zertifizierungsordnung anerkannt, z. B. im Rahmen einer Coachingausbildung.
- Kognitive Verhaltenstherapie
- Rational-Emotive Therapie (nach A. Ellis)
- Transaktionsanalyse (nach E. Berne)
- Gestalttherapie/-beratung (nach F. Perls)
- Gesprächstherapie/-beratung (nach C. Rogers)
- Neurolinguistisches Programmieren (NLP)
- Systemische Aufstellungen (nach B. Hellinger/G. Weber und nach M. Varga von Kibéd/Insa Sparrer)
- Lösungsorientierte Therapie/Beratung (nach S. DeShazer)
- Systemische Therapie/Beratung
- Hypnotherapie (nach M. Erickson)
- Psychodrama (nach J. Moreno)
- Provokative Therapie/Beratung (nach F. Farelly)
- Logotherapie (nach V. Frankl)
Ausbildungen in diesen Methoden werden – unter Beachtung der Zulassungsvoraussetzungen – außerdem als Äquivalent einer Coachingausbildung anerkannt.
Darüber hinaus können andere als die genannten Methoden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens auf dem Wege der Einzelfallprüfung anerkannt werden.
ZR201005201


