Honorarempfehlungen

Coaching ist eine hochqualifizierte und spezialisierte professionelle Tätigkeit, die viel Berufserfahrung und Weiterbildung erfordert. Das Honorar für den Coach ist in der Regel ein Zeithonorar. Kunden zahlen die Coachingleistung pro angegebene Zeiteinheit. In den meisten Fällen verstehen sich die Honorare exklusive der gültigen Mehrwertsteuer.
Der Deutsche Coaching Verband e. V. (DCV) empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Honorarempfehlungen anzuwenden:

1. Honorare

Für Coaches gibt es keine Berufskammer und damit auch keine staatlich festgeschriebene Gebührenordnung. Die Honorarhöhe ist abhängig von vielen Faktoren:

  • Qualifikation des Coaches
  • Berufserfahrung des Coaches
  • Arbeitsform des Coaches (vollberuflich, nebenberuflich, angestellt)
  • Zertifizierungsstufe des Coaches
  • Spezialisierungs-Grad des Coaches
  • Zielgruppe / Kundengruppe / Branche
  • Arbeitsfelder (z.B. Privat-Coaching oder Business-Coaching)
  • Art des Coachings (z.B. Team-Coaching / Einzel-Coaching)
  • Umfang der Coaching-Maßnahme
  • Ort der Durchführung der Coaching-Maßnahme

2. Der DCV empfiehlt folgende Honorar-Stundensätze:

Empfohlener Stundensatz für einen:
Coach (DCV-zertifiziert)                               ab 160,00 €
Kriterien siehe Zertifizierungsordnung.
Seniorcoach (DCV-zertifiziert)                    ab 220,00 €
Kriterien siehe Zertifizierungsordnung.

3. Zusätzliche Kosten:

Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht oder werden im Coaching-Vertrag der Kunden vor der Coaching-Maßnahme transparent gemacht.
Zu folgenden Kosten informiert der DCV Coach:

Ausfall-Honorar
Bei Absagen wird ein Ausfall-Honorar fällig, da der Coach meist so kurzfristig keinen Ersatz für die fest terminierte Dienstleistung organisieren kann. Viele Coaches haben deshalb eine Regelung für die Höhe eines Ausfall-Honorars.

Nebenkosten
In begründeten Fällen können nach Vereinbarung zusätzlich zum Honorar Nebenkosten berechnet werden, zum Beispiel Lizenzgebühren für im Coaching durchgeführte Tests. Der Einsatz von Tests und deren Kosten werden vorher mit dem Kunden zusammen abgestimmt.

Reisekosten
Die Vereinbarung zur Reisekostenberechnung erfolgt vorab und schriftlich sowie nach tatsächlich angefallenen Kosten oder mit einer Kilometerpauschale.
Alternativ können Pauschalen je Termin vereinbart werden.

4. Coaching-Vertrag

Grundsätzlich kommt beim Coaching ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Nach dem Erbringen der Dienstleistung besteht für den Coach Anspruch auf Vergütung. Unerheblich ist dabei, ob ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder eine „nur“ mündliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ein Coaching-Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, sich an den DCV-Vorlagen orientieren, alle anfallenden Kosten transparent aufführen und von dem Klienten jederzeit kündbar sein. Berechnet werden nur die Termine, die stattgefunden haben oder die der Ausfallregelung unterliegen.