Ethikrichtlinie
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Mitglieder und vom DCV zertifizierte Coachs haben sich zur Einhaltung dieser Ethikrichtlinien verpflichtet. Sie werden im Folgenden mit DCV-Coachs bezeichnet.
1. Grundsätze eines Coachings
- Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert.
- Coaching ist immer auftragsbezogen.
- Transparenz der Arbeitsweise: Die DCV-Coachs sind bereit und fachlich befähigt, ihre Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist partnerschaftlich und so angelegt, dass die KlientInnen ihre Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wahrnehmen können und sollen.
- Der Klient hat alle Ressourcen, die er braucht, um sein Ziel zu erreichen.
- Wir fokussieren auf das Potenzial und nicht auf den Mangel.
- Wir wertschätzen die positive Absicht in dem Problem.
- Das Umfeld des Klienten wird bei der Lösung mit einbezogen.
- Coaching betrachtet den Menschen als ganzheitliches Wesen und richtet die verwendeten Methoden danach aus.
2. Verantwortlichkeit
- Der DCV-Coach übernimmt die Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Dienstvertrages zwischen ihm und den KlientInnen. Zum Dienstvertrag gehören insbesondere Zielsetzungen, Arbeitsweise und Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht. Hierzu liegt ein DCV-Mustervertrag vor.
- Die Verantwortlichkeit für das Verhältnis zum Klienten liegt beim DCV-Coach.
- Der DCV-Coach trägt die Verantwortung für sein berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen.
- Abgrenzung: der DCV-Coach ist für seine persönliche Handlungsfähigkeit verantwortlich und lehnt Aufträge ab, die er nicht fachgerecht ausführen kann oder gegen die Grundsätze dieser Ethikrichtlinien verstoßen.
- Abhängigkeiten zwischen dem DCV-Coach und KlientInnen müssen thematisiert und aufgelöst werden.
3. Berufliche Kompetenz
- Ein DCV-Coach verfügt über fachliche, soziale, persönliche und emotionale Kompetenzen.
- Fachkompetenz: Ein DCV-Coach verpflichtet sich, sein Fachwissen und seine Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse der KlientInnen zu nutzen. Seine Tätigkeit soll im Rahmen seiner Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute (z.B. Ärzte und Therapeuten) hinzugezogen.
- Soziale Kompetenz: Ein DCV-Coach benutzt seine kommunikativen Fähigkeiten und Techniken zum Wohle der KlientInnen. Er verhält sich in seiner Rolle kongruent. Er hat einen erweiterten Verhaltensspielraum und berücksichtigt in seinem Vorgehen die aktuelle und zukünftige Gesamtsituation der KlientInnen. Er achtet bei Veränderungsarbeiten auf das Gesamtsystem der KlientInnen.
- Persönliche und emotionale Kompetenz: Ein DCV-Coach hat Zugang zu seinen eigenen Ressourcen und Fähigkeiten und verfügt über Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation, Empathie. Er hat seine persönliche Biografie weitgehend aufgearbeitet. Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen. Ein DCV –Coach verpflichtet sich zu regelmäßiger Weiterbildung, um seine Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf den aktuellen Stand zu bringen und zur Selbstreflektion/Supervision.
4. Schweigepflicht und Datenschutz
- Ein DCV-Coach verpflichtet sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihm anvertrauten Informationen.
- Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht.
- Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden.
- Er sorgt dafür, dass alle Dokumente vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt und möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet werden.
5. Gestaltung der beruflichen Beziehungen
- Ein DCV–Coach darf das aus der professionellen Beziehung entstehenden (Abhängigkeits-) Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn der DCV-Coach seine Verantwortung gegenüber den KlientInnen nicht wahrnimmt und eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigt.
- Er respektiert die Würde und Integrität der Personen, mit denen er in beruflicher Beziehung steht, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
- Er informiert offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung.
- Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen. Für
die Zuweisung von Klienten darf vom Klienten keine Provision verlangt werden.
6. Bekanntmachung von Angeboten
- Die Angaben über Ausbildung, Titel und Erfahrungen müssen klar und ehrlich sein und dürfen zu keinen Täuschungen Anlass geben.
- Über zu erwartende Erfolge und Auswirkungen aufgrund der Zusammenarbeit mit dem DCV-Coach soll realistisch informiert werden. Der Klient ist darüber zu informieren, dass seine eigene Veränderungsbereitschaft eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg ist.
- Ein DCV-Coach verpflichtet sich zur Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
7. Mitverantwortung für die Berufsethik des DCV und seiner Mitglieder
- Ein DCV-Mitglied unterstützt die ethischen Richtlinien des DCV, wie sie hier formuliert sind und als integraler Bestandteil der Statuten bestehen.
- Ein DCV-Mitglied respektiert die Rechte des Verbandes und seiner Mitglieder und setzt sich für den guten Ruf des Verbandes ein.
- Verstöße gegen die ethischen Richtlinien können dem Vorstand des DCV gemeldet werden. Die Beschwerden werden vom Vorstand behandelt.
Wer gegen die Ethikrichtlinien verstößt, kann vom Verband ausgeschlossen werden. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.


